Atomwaffen für die Europäische Union – ein Verstoß gegen geltendes Recht

Es ist erstaunlich, wie das Gedächtnis der politischen Elite, egal ob in Europa oder in den USA, kurzsichtig ist. Insbesondere, wenn es sich um geltendes Recht gegen den Einsatz von Atomwaffen.

Das genau betont die IALANA (International Asspciation of Lawyers Against Nuclear Arms), weil die Atomwaffen eine Bedrohung für die gesamte Menschheit darstellt. Die Resolutionen der Vereinten Nation (UNO) stellen klar, dass der Einsatz dieser Waffen ein Menschlichkeitsverbrechen impliziert.

Weiterhin hat der Internationale Gerichtshof 1996 in seinem Gutachten festgelegt, dass die Drohung mit und der Einsatz Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstößt.

Wenn man sich mit der aktuellen sehr bedrohlichen Situation an vielen Stellen in dieser Welt befasst, kann man nur feststellen, dass alles Leben auf diesem Planeten der Elite egal zu sein scheint. Ob es sich um die Herstellung und den Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen handelt, gilt für Deutschland ein Verzicht auf diese Waffen. Dieser Verzicht ist eindeutig mittels des Friedensgebotes im Grundgesetz verankert.

Die Frage darf selbstverständlich gestellt werden: Wie lang müssen wir noch warten, bis die Mehrheit der politischen Elite auffordert, sich streng an diesem im Grundgesetz definierten Friedensgebot zu halten.

Nachstehend the Statement by IALANA Germany Nuclear weapons for the European Union a violation of applicable law und die Erklärung Atomwaffen für die Europäische Union ein Verstoß gegen geltendes Recht, beide vom 30. Mai 2024.

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